Schwachlastregelung
Im Netzgebiet der Stadtwerke Weilburg gilt täglich eine Schwachlastzeit von 22:00 bis 06:00 Uhr.
Information der Zählzeiten gem. § 7 Nr. 11 Netznutzungsvertrag
Die BNetzA-Festlegung zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom (BK6-20-160) hat in Verbindung mit der Mitteilung Nr. 2 (Erforderliche Übergangsregelungen zur Festlegung zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom) festgelegt, dass der Netzbetreiber die Informationen über die Zählzeiten auf der Internetseite zu veröffentlichen hat.
Zählzeiten des NB bei Messtechnik kME und mME entspricht SLP-Schaltzeiten für
Schwachlastregelung (siehe oben stehende Angaben)
Zählzeiten des NB bei Messtechnik iMS
06:00 - 22:00 Uhr
22:00 – 06:00 Uhr
Grundversorgung: Bestimmung des Grundversorgers gemäß §§ 36, 118 Abs. 3 EnWG
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG haben wir im April 2021 den Grundversorger in Niederspannung im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Weilburg GmbH für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 festgestellt.
Grundversorger in Niederspannung ist im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Weilburg GmbH in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 die Stadtwerke Weilburg GmbH.
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG haben wir zum 1. Juli 2024 den Grundversorger in Niederspannung im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Weilburg GmbH für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027 festgestellt. Grundversorger in Niederspannung ist im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Weilburg GmbH in der Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027 die Stadtwerke Weilburg GmbH.
Dies wurde der zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt. Im Einzelnen ist das Konzessionsgebiet folgendermaßen aufgeteilt:
Weilburg, mit dem amtlichen Gemeindeschlüssel: 06533017, und seinen Ortsteilen.
Bitte sehen Sie hierzu die Aufschlüsselung des Grundversorgers nach Konzessionsgebieten und die Netzgebietskarte unter dem unten angefügten Download.
Für Rückfragen über den im Einzelfall zuständigen Grundversorger stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.