Netzzugang

Auf diesen Seiten informieren wir Sie über relevante Themen rund um den Bereich Netzzugang Strom.
Alle entsprechenden Vordrucke finden Sie unter Service - Formulare & Downloads.

Die Preise für Messung, Ablesung und Datenbereitstellung sowie die Abrechnung der Netznutzung entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt Netznutzungsentgelte.

Aufgrund der neuen Netzanschlussverordnung sind wir ab sofort verpflichtet mit Netznutzern bzw. Grundstückseigentümern Netzanschlussverträge abzuschließen. Unseren Netzanschlussvertrag finden Sie unter dem Punkt Netzzugang Verträge.

Netznutzungsentgelte

Vorbehaltlich besserer Erkenntnisse, zwischenzeitlich ergangener Festlegungen der Regulierung, neuer Gesetze oder Verordnungen oder höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine erhebliche Abweichung zu den jetzt vorliegenden Preisbestandteilen nicht zu erwarten.

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung als Landesregulierungsbehörde hat die Erlösobergrenze für das Stromverteilnetz der Stadtwerke Weilburg GmbH festgelegt. Die Erlösobergrenze wurde gemäß der Anreizregulierungsverordnung in Entgelte für die Netznutzung umgesetzt.

Die Abrechnung erfolgt im Übrigen nach dem Energiewirtschaftsgesetz, den Rechtsverordnungen sowie den Allgemeinen Bedingungen, wie z. B. Stromnetzentgeltverordnung oder Netzanschlussverordnung.

netznutzung@stadtwerke-weilburg.de


Schwachlastregelung

Im Netzgebiet der Stadtwerke Weilburg gilt täglich eine Schwachlastzeit von 22:00 bis 06:00 Uhr.

Information der Zählzeiten gem. § 7 Nr. 11 Netznutzungsvertrag

Die BNetzA-Festlegung zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom (BK6-20-160) hat in Verbindung mit der Mitteilung Nr. 2 (Erforderliche Übergangsregelungen zur Festlegung zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom) festgelegt, dass der Netzbetreiber die Informationen über die Zählzeiten auf der Internetseite zu veröffentlichen hat.

Zählzeiten des NB bei Messtechnik kME und mME entspricht SLP-Schaltzeiten für

Schwachlastregelung (siehe oben stehende Angaben)

Zählzeiten des NB bei Messtechnik iMS 
06:00  - 22:00 Uhr 
22:00 – 06:00 Uhr


Grundversorgung: Bestimmung des Grundversorgers gemäß §§ 36, 118 Abs. 3 EnWG

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG haben wir im April 2021 den Grundversorger in Niederspannung im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Weilburg GmbH für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 festgestellt.

Grundversorger in Niederspannung ist im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Weilburg GmbH in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 die Stadtwerke Weilburg GmbH. Dies wurde im April 2021 ebenfalls der zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt. Im Einzelnen ist das Konzessionsgebiet folgendermaßen aufgeteilt:

Weilburg, mit dem amtlichen Gemeindeschlüssel: 06533017, und seinen Ortsteilen.
Bitte sehen Sie hierzu die Aufschlüsselung des Grundversorgers nach Konzessionsgebieten und die Netzgebietskarte unter dem unten angefügten Download.

Für Rückfragen über den im Einzelfall zuständigen Grundversorger stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Datenaustausch


Technische Anschlussbedingungen (TAB) der Stadtwerke Weilburg GmbH


Erzeugungsmanagement


Messzugangsverordnung


Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz


Installation und Betrieb von steckerfertigen PV- Anlagen


Verträge


Lieferantenrahmenvertrag Strom

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch

Messstellenrahmenvertrag

Messrahmenvertrag

Netzanschlussvertrag NS


(pdf,  0,24 MB)

Netznutzungsvertrag


(pdf,  0,51 MB)

Technische Anschlussbedingungen (TAB)