Information Alarmstufe Notfallplan Gas

30. März 2022 / 23. Juni 2022

+++Update+++

Liebe Weilburger,
Liebe Kundinnen und Kunden,
Sehr geehrte Geschäftspartner,

der Angriff Russlands auf die Ukraine hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Energiewirtschaft in Deutschland. Dies führt zu zahlreichen Anfragen aus der Mitte der Bevölkerung und aus den Medien. Deutschland hat von jeher nicht genug Rohstoffe, um den Bedarf in jedem Moment zu decken.

Die Erneuerbaren Energien können zwar die Menge an benötigtem Treibstoff für die Strom- und Wärmeerzeugung insgesamt reduzieren helfen, aber bei der Leistungsbereitstellung, das ist die Fähigkeit, die in jedem Moment benötigte Leistung auch sicher abrufen zu können, ist Deutschland auf Lieferungen aus dem Ausland angewiesen.

Ein Umstieg von Russland, von dem Deutschland zurzeit die Hauptlieferungen für Steinkohle zur Stromproduktion sowie Öl und Gas bezieht, ist möglich, benötigt aber Zeit. 

Angesichts der Vorgänge in der letzten Woche haben die deutschen Energie- und Wasserversorger angeregt, die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas entsprechend Art.11 der EU-Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung auszurufen und das Krisenteam Gas einzuberufen. Die Bundesregierung hat heute Morgen diese Frühwarnstufe aktiviert und das Krisenteam einberufen, „um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein.

Wichtig zu wissen:

Auch wenn es aktuell keine Versorgungsengpässe gibt, müssen wir als Ihr Ausspeisenetzbetreiber die Vorsorgemaßnahmen erhöhen. Durch Ausrufen der Frühwarnstufe heute erscheint eine Gasmangellage als „wahrscheinlich eingeschätzt“. Ob und wann dies eintreten könnte, hängt jedoch u.a. von der Entwicklung mit Russland ab.

Die Stadtwerke Weilburg als Ausspeisenetzbetreiber sind auf die Belieferung aus den vorgelagerten Netzen VNB und diese wiederum auf die Fernleitungsnetze FNB angewiesen.

Gelingt es den einzelnen FNB nicht, die Gefährdung oder Störung, z.B. durch Lieferengpässe aus Russland, in ihrem jeweiligen Netz im Rahmen ihrer eigenen Systemverantwortung zu beseitigen, so sind sie im Rahmen der Zusammenarbeit nach § 16 Abs. 2 i.V.m § 15 Abs. 1 EnWG „berechtigt und verpflichtet, sämtliche Gaseinspeisungen, Gastransporte und Gasausspeisungen in ihren Netzen den Erfordernissen eines sicheren und zuverlässigen Betriebs der Netze anzupassen oder diese Anpassung zu verlangen“.
Dies bedeutet, dass Industrie- und Großkunden auf Anruf hin abschalten müssen, u.U. auch in Weilburg. 

Diese jetzt möglichen Engpässe in der Energieversorgung als Folge der aktuellen Entwicklung betreffen zwar zunächst unmittelbar nur die Wirtschaft und Industrieunternehmen, können aber auch mittelbar und über Lieferketten Haushaltskunden sowie die Strom- und Wasserversorgung treffen.

Entsprechend der heute Morgen ausgerufenen Frühwarnstufe wurde für alle Gasnetzbetreiber und Gasversorgungsunternehmen eine rechtssichere Grundlage für die zu ergreifenden Maßnahmen geschaffen. Ebenfalls sind die erforderlichen Abläufe im Krisenfall geklärt. Deshalb sind wir über die geltenden Regeln und in der gebotener Sachlichkeit veranlasst, Sie zu informieren, in die Krisenvorsorgeplanung einzubeziehen und damit sicherzustellen, dass

  • alle von einem möglichen Lieferstopp russischer Gasmengen betroffenen und bereits informierten Unternehmen sich jetzt auf diese Situation vorbereiten und so einen wertvollen Beitrag zur Krisenvorsorge leisten können,
  • alle betroffenen Institutionen sich auf einen Lieferstopp mit seinen vielfältigen Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft vorbereiten und bereits jetzt alle Maßnahmen ergreifen, um die Folgen abzumildern,
  • im Sinne der Versorgungssicherheit in Deutschland europaweit einheitlich vorgegangen werden soll
  • die Arbeitsbelastung bei Standardprozessen und im Tagesgeschäft niedriger priorisiert wird, um Vorsorge treffen zu können, die Mitarbeiter also nicht wie im seither gewohnten Umfang jederzeit zur Verfügung stehen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 30. März 2022 vorsorglich die Frühwarnstufe ausgerufen. Dies ist eine vorsorgliche Maßnahme, die dazu dient, dass alle Unternehmen und Institutionen sich auf den Fall einer Lieferunterbrechung und dadurch verursachte mögliche Engpässe in der Gasversorgung vorbereiten können.

Es bedeutet nicht, dass ein akuter Gasmangel besteht. Aktuell ist die Versorgung mit Gas bis auf Weiteres gesichert. Falls Sie in besonderem Maße auf die durchgängige Versorgung mit Energie angewiesen sind, ergreifen Sie bitte selbst Maßnahmen zur Sicherstellung:

  • Wir haben alle Industrieunternehmen, die im Falle von Engpässen zur Vorsorge verpflichtet sind, angeschrieben. Falls Sie ein Industrieunternehmen in Weilburg sind, das für die Sicherstellung der Versorgung unabdingbare Produkte und Dienstleistungen herstellt oder erbringt (sog. KRITIS- Unternehmen) und entsprechend der KOV nicht geschützt ist, teilen Sie uns und in Kopie bitte der Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler dies per E-Mail mit info@stadtwerke-weilburg.de und  info@bnetza.de
    Gemäß § 4 Abs. 3 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) kann die Bundesnetzagentur ab der Notfallstufe (sog. „EnSiG-Fall“) per Verfügungen Maßnahmen, wie z. B. Lastreduzierungen, sowie auch Abschaltungen, durchsetzen, um die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie zu sichern und damit auch die Auswirkungen einer Gasmangellage auf die Bevölkerung möglichst gering zu halten. Die BNetzA  ermöglicht damit eine Überprüfung der vorgesehenen Maßnahmen, Notfallpläne sowie Kommunikations- und Krisenmanagementstrukturen in einer bislang nicht gekannten Dimension.
  • Der Bund, die Energiewirtschaft und die Industrie haben sich gemeinsam auf den Fall vorbereitet, damit eine Engpasssituation für Haushaltskunden nicht auftritt. Die Energiewirtschaft verfügt über ein breites Instrumentarium an Vorsorgemaßnahmen, um auf Herausforderungen bei der Gasversorgung reagieren zu können. Eine solche Herausforderung kann sich auch für Deutschland aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stellen. Falls Sie ein Haushaltskunde sind, empfiehlt es sich im Sinne einer verantwortungsvollen Krisenvorsorge, dass Sie sich Gedanken machen, auch wenn zur Zeit nicht davon auszugehen ist, dass es zu einer Unterbrechung der Versorgung kommen könnte. Überprüfen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse Ihre ausreichende Bevorratung entsprechend der aktuellen Empfehlungen des Bundes.

Bei Fragen zur Energiesicherstellung auf Bundesebene können Sie sich auch direkt per Mail an die BNetzA wenden: verbraucherservice-energie@bnetza.de 
Uns erreichen derzeit über alle Kanäle verstärkt Anfragen. Dadurch kann es zu längeren Warte- bzw. Bearbeitungszeiten kommen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Vielen Dank

Ihre Stadtwerke Weilburg GmbH
Jörg Korschinsky